Sodann fuhr der Privatkläger mit dem Fahrzeug wieder los und kollidierte mit geringer Geschwindigkeit von ca. 5-7 km/h mit dem Oberschenkel des Beschuldigten, welcher zu Boden stürzte. Der Privatkläger stoppte das Fahrzeug darauf umgehend und stieg aus, worauf es zu einer Auseinandersetzung kam.