Als der Beschuldigte an das Fahrzeug herantrat, um zu erfahren, was der Privatkläger will, forderte dieser den Beschuldigten auf, sein Fahrzeug sofort umzuparken. Der Beschuldigte äusserte, dass er in wenigen Minuten wegfahren werde. Der Privatkläger begann den Beschuldigten aus dem Fahrzeug heraus mit Schimpfwörtern wie Arschloch zu bezeichnen und dessen Familie zu beleidigen.