Der Beschuldigte sowie der Privatkläger (sep. Verfahren) hatten je einen Lagerraum an der Q-Strasse in R._____ gemietet, wobei sich die beiden Lagerräume direkt nebeneinander befanden. Am 10.09.2020, um ca. 11.00 Uhr, hielt sich der Beschuldigte bereits an der besagten Örtlichkeit auf, als der Privatkläger mit dem Lieferwagen heranfuhr und diesen vor dem Lagerraum parkieren wollte, wo bereits das Fahrzeug des Beschuldigten stand. Der Privatkläger begann zu hupen. Als der Beschuldigte an das Fahrzeug herantrat, um zu erfahren, was der Privatkläger will, forderte dieser den Beschuldigten auf, sein Fahrzeug sofort umzuparken.