Der Privatkläger begann zu hupen. Als der Beschuldigte an das Fahrzeug herantrat, um zu erfahren, was der Privatkläger will, forderte dieser den Beschuldigten auf, sein Fahrzeug sofort umzuparken. Der Beschuldigte äusserte, dass er in wenigen Minuten wegfahren werde. Dabei begann der Beschuldigte zu fluchen und den Privatkläger mit Schimpfwörter wie "Nuttensohn" und "Vaterloser" zu beleidigen, wodurch dieser in seinem Ehrgefühl angegriffen wurde.