5.5. Die der bisherigen amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin Fabienne Brunner, für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 6'190.00 ist mit Berufung nicht angefochten worden, weshalb im Berufungsverfahren nicht mehr darauf zurückzukommen ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019 E. 2.3 f.). Diese Entschädigung ist vom Beschuldigten in vollem Umfang zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).