Insgesamt ist mit Blick auf das grosse Spektrum möglicher grober Verkehrsregelverletzungen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Strafrahmens von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe von einem gerade noch leichten bis mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 150 Tagessätzen sowie einer Verbindungsbusse (siehe nachstehend) als in ihrer Gesamtheit angemessene Sanktion auszugehen. 4.3.3. Die Täterkomponente wirkt sich neutral aus: