auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten. Je einfacher dies aber für ihn gewesen wäre, desto schwerer wiegt die von ihm bewusst eingegangene Entscheidung gegen die Verkehrssicherheit (BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).