2.3.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte am 26. August 2021 kurz vor 22.00 Uhr als Lenker des Personenwagens Mercedes-Benz AMG C 43, Kennzeichen […], auf der Autobahn A1 auf Höhe des Gemeindegebiets Suhr in Richtung Zürich auf der rechten Fahrbahn fuhr. Der Mitbeschuldigte B._____ fuhr zum gleichen Zeitpunkt mit seinem BMW 335i Coupé, Kennzeichen […], auf der linken Fahrbahn. Beide Beschuldigte fuhren zeitweise mit einer Höchstgeschwindigkeit von 175.6 km/h (vgl. METAS-Gutachten UA act.