Der Beschuldigte hatte die Änderungen zwar bereits beim Strassenverkehrsamt gemeldet, der Prüftermin war aber erst für den 20.10.2021 angesetzt. Obschon der Beschuldigte wusste, dass die Änderungen einer Bewilligung bedurften und er das Fahrzeug im nicht genehmigten Zustand nicht benutzen durfte, führte er das Fahrzeug dennoch absichtlich im öffentlichen Verkehr. 2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 22. Juni 2023 gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer Übertretungs- und Verbindungsbusse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe.