Am 26.08.2021, zwischen 21.30 Uhr und 22.10 Uhr, fuhr der Beschuldigte mit einem Mercedes-Benz AMG C 43, Kennzeichen […], von fff Q._____ auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, wobei die montierten Felgen und Federn sowie die Distanzscheiben (vorne) nicht der Typengenehmigung des Fahrzeuges entsprachen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewilligt waren. Der Beschuldigte hatte die Änderungen zwar bereits beim Strassenverkehrsamt gemeldet, der Prüftermin war aber erst für den 20.10.2021 angesetzt.