Gegenstand Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 15. November 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Führens eines Fahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand. Der Sachverhalt gemäss Anklage lautete wie folgt: I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen 1. Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 3 SVG, Art. 32 SVG und Art. 4a Abs. 1 lit. d VRV)