von der Vorinstanz ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 10 Monaten sei etwas dran (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 13). Von einem erfahrenen Verteidiger, der zudem über den Titel Fachanwalt SAV Strafrecht verfügt, darf erwartet werden, dass der Berufungsprozess von Beginn an zielgerichtet geführt wird. Seine diesbezüglichen Aufwendungen erweisen sich damit als überflüssig und sind nicht zu entschädigen. Insgesamt ist der für die Redaktion sowie Endredaktion des Plädoyers zu vergütende Aufwand auf angemessene vier ¾ Stunden zu reduzieren.