Im Weiteren wurde weitgehend an der bisherigen Verteidigungsstrategie festgehalten. Wie aus dem Protokoll der Berufungsverhandlung ersichtlich ist, lässt sich das vom amtlichen Verteidiger im Rahmen des Parteivortrags mündlich Vorgetragene auf 1.5 Seiten darlegen. Der amtliche Verteidiger führte selbst aus, er habe zuerst ein langes Plädoyer verfasst und es anschliessend gekürzt, weil er sich gedacht habe, es würde ansonsten den Eindruck vermitteln, bezüglich der - 16 -