- 15 - Der amtliche Verteidiger hat anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote mit einem Aufwand von 30.63 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00 sowie Auslagen von Fr. 13.80 und die gesetzliche Mehrwertsteuer – aufgeteilt nach bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Mehrwertsteuersatz von 7.7 % und seit 1. Januar 2024 geltendem Mehrwertsteuersatz von 8.1 % –, gesamthaft somit Fr. 7'296.85, geltend gemacht.