Gemäss § 17 Abs. 1 VKD beträgt die Gerichtsgebühr für das Strafverfahren vor dem Einzelgericht oder vor dem Bezirksgericht Fr. 300.00 bis Fr. 20'000.00. Innerhalb dieses Rahmens ist die Gerichtsgebühr nach dem Zeitaufwand und der Bedeutung der Sache zu bemessen (§ 3 Abs. 1 VKD). Dabei verfügt das Gericht über einen grossen Ermessensspielraum (Urteil des Bundesgerichts 6B_11/2020 vom 24. Juni 2020 E. 2.4.3; BGE 141 I 105 E. 3.3.2).