So wurde die Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 20. April 2012 wegen Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration (3.07 Promille) zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt. Mit Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 1. März 2017 wurde sie u.a. wegen mehrfachen Fahrens in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration (3.18 Promille), mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung und grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten