Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich die Verurteilungen der Beschuldigten aus. So wurde die Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 20. April 2012 wegen Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration (3.07 Promille) zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und zu einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt.