3.3. Die heute 46-jährige ledige Beschuldigte ist deutsche Staatsangehörige und Mutter von zwei erwachsenen Kindern. Sie ist am 1. Februar 2007 im Alter von 29 Jahren in die Schweiz eingereist (GA act. 220). Ihre prägende Jugend- und Adoleszenzphase verbrachte sie damit in ihrer Heimat. Am 7. Februar 2007 erhielt sie eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B EU/EFTA (GA act.