3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 7. März 2024 statt. Die Beschuldigte passte ihre mit Berufungserklärung gestellten Anträge dahingehend an, als die Übertretungsbusse von Fr. 2'000.00 nicht mehr angefochten und anstelle einer bedingten Freiheitsstrafe eine bedingte Geldstrafe beantragt wurde. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Abweisung der Berufung. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: