3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 20. Oktober 2023 beantragte die Beschuldigte eine Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von höchstens vier Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von vier Jahren und einer Busse von nicht mehr als Fr. 500.00. Weiter sei auf eine Verbindungsbusse und die Landesverweisung zu verzichten, die vorinstanzliche Gerichtsgebühr sei auf Fr. 800.00 festzusetzen und die Kosten des Gutachtens seien vollumfänglich auf die Staatskasse zu nehmen.