i) der Anklagegebühr Fr. 1'400.00 Total Fr. 16'718.20 5.2. Der Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, e, f, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 16'718.20 auferlegt. 6. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten selber.