51 Abs. 1 und 2 SVG i.V.m. Art. 92 Abs. 1 SVG - der fahrlässigen Missachtung des Vortritts bei Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz gemäss Art. 57 Abs. 1 SVG, Art. 41b Abs. 1 VRV i.V.m. Art. 90 Abs. 1 SVG und Art. 100 Ziff. 1 SVG - des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand gemäss Art. 29 SVG, Art. 219 Abs. 1 lit. a VTS i.V.m. Art. 93 Abs. 2 lit. a SVG 2. Die Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 1 erwähnten Bestimmungen sowie gestützt auf Art. 47 StGB und Art. 49 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.