Sie beantragte, die Beschuldigte sei dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Busse von Fr. 2'000.00 zu verurteilen. Die Anordnung einer (nicht obligatorischen) Landesverweisung wurde nicht beantragt. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg fällte am 13. September 2023 folgendes Urteil: