1. Am 23. Dezember 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg Anklage gegen die Beschuldigte wegen mehrfacher Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als Motorfahrzeugführerin, mehrfachen Nichtgenügens der Meldepflicht bei entstandenem Sach- und/oder Personenschaden, mehrfachen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs, Missachtung des Vortritts bei Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand. Sie beantragte, die Beschuldigte sei dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer Busse von Fr. 2'000.00 zu verurteilen.