Während die Eingabe vom 9. Januar 2024 sowie die Nachbesprechung des obergerichtlichen Urteils auf das Jahr 2024 fallen, ist davon auszugehen, dass die übrigen Aufwendungen und Auslagen im Jahr 2023 angefallen sind. Für das Jahr 2023 beträgt die Entschädigung damit Fr. 2'261.70 (9.5 Stunden x Fr. 200.00 + Fr. 200.00 Auslagen + Fr. 161.70 MwSt). Auf das Jahr 2024 entfällt eine Entschädigung von Fr. 178.35 (0.75 Stunden x Fr. 220.00 + 13.35 MwSt). Insgesamt ist der amtlichen Verteidigerin damit eine Entschädigung von Fr. 2'440.05 auszurichten (inkl. Auslagen und MwSt).