Die amtliche Verteidigerin machte mit Honorarnote vom 13. März 2024 einen Stundenaufwand von 22 Stunden sowie Auslagen von Fr. 200.00 geltend und beantragte bei einem Stundenansatz von Fr. 240.00 die Genehmigung einer Entschädigung von insgesamt Fr. 5'480.00.