Entsprechend ist nach wie vor von einem Einkommen von Fr. 14'651.70 auszugehen, welches um einen Pauschalabzug von 25 % und die Pflegekosten von monatlich Fr. 3'750.00 zu reduzieren ist. Zusätzlich ist angesichts der hohen Anzahl Tagessätze eine weitere Reduktion um 20 % vorzunehmen, da mit zunehmender Dauer die wirtschaftliche Bedrängnis und damit das Strafleiden progressiv ansteigt (Urteil des Bundesgerichts 6B_744/2020 vom 26. Oktober 2020 E. 2.2.2). Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Reduktion ergibt sich ein Tagessatz von rund Fr. 190.00.