Die lange Dauer bis zur Durchführung der Hauptverhandlung ist hauptsächlich auf den schlechten Gesundheitszustand des Beschuldigten zurückzuführen, welcher eine zweimalige Verschiebung der Hauptverhandlung sowie die Erstellung eines Gutachtens über die Verhandlungsfähigkeit erforderte. Die Hauptverhandlung konnte schliesslich am 12. November 2021 durchgeführt und das Urteil gleichentags mündlich eröffnet werden (GA act. 145). Bis zu diesem Zeitpunkt ist damit keine Verletzung des Beschleunigungsgebots ersichtlich. Die Zustellung des Dispositivs an den Beschuldigten erfolgte jedoch erst am 12. Januar 2022 (GA act.