Dennoch lassen die Umstände der Tat diese nicht unerheblich erscheinen. So ging der Beschuldigte, welcher wie erwähnt eine Vaterrolle einnahm, die Geschädigte überraschend im Rahmen einer alltäglichen Handlung – sie wollte in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses ein Glas Wasser trinken – an, was das Vertrauensgefühl der Geschädigten erheblich erschüttert haben dürfte. Zudem hielt er sie derart stark fest, dass sie sich nur mit Mühe loswinden konnte und gar zu Boden gehen musste. Es ist jedoch auch hier nicht von einer anhaltenden, auf diese Tat zurückzuführenden Beeinträchtigung der sexuellen Entwicklung der im Tatzeitpunkt noch fünfzehnjährigen Geschädigten auszugehen.