Der Beschuldigte fasste der Geschädigten spätabends während einer Autofahrt an die Brüste, drückte fest zu und teilte ihr mit, dass er "die zwei" gern habe. Nachdem der Beschuldigte die Aufforderung der Geschädigten ignoriert hatte, sie nicht anzufassen, vermochte sie die Hand des Beschuldigten schliesslich wegzuziehen, worauf er (zumindest zunächst) erneut versuchte, die Geschädigte an den Brüsten anzufassen. Die auf dem Beifahrersitz sitzende Geschädigte konnte sich der Handlung des Beschuldigten nicht entziehen und eine Gegenwehr war während der Autofahrt erschwert.