189 StGB hat sich insoweit insbesondere an der Frage der zumutbaren Selbstschutzmöglichkeiten des Opfers zu orientieren (Urteil des Bundesgerichts 6B_1408/2016 vom 20. Februar 2018 E. 1.5.1). Die Umstände müssen eine Qualität erreichen, die sie ein ihrer Gesamtheit als instrumentalisierte sogenannte "strukturelle Gewalt" erscheinen lassen. Bei sexuellen Handlungen unter Ausnützung des Erwachsenen-Kind-Gefälles sind geringere Anforderungen an die Intensität bzw. Erheblichkeit der Nötigungsmittel zu stellen als bei sexuellen Handlungen zum Nachteil von Erwachsenen (BGE 128 IV 97 E. 2 b aa).