Eine körperliche Misshandlung, rohe Gewalt oder Brutalität sind indes nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Täter seine überlegene Kraft einsetzt, indem er das Opfer festhält oder sich mit seinem Gewicht auf es legt (Urteile des Bundesgerichts 6B_826/2017 vom 26. Januar 2018 - 24 -