die Hand auf das Knie legte und ihr zwischen die Beine fasste, bis sie ihn fragte, warum er die Hand immer auf ihr Knie lege, ihr schliesslich an die Brüste fasste, fest zudrückte, und sagte, dass er ihre zwei Brüste möge, worauf die Geschädigte ihn zunächst aufforderte, die Hand wegzunehmen und sie schliesslich wegziehen konnte, wobei er erneut versuchte, an ihre Brüste zu fassen und die Hand schliesslich wieder auf das Knie der Geschädigten legte. Da die Geschädigte nicht weiter schilderte, wo der Beschuldigte sie "zwischen den Beinen" angefasst habe, ist im Zweifel zugunsten des Beschuldigtem davon auszugehen, dass er sie nicht im Intim-