gab er anlässlich der delegierten Einvernahme erstmals an, dass er damit die Augen der Geschädigten gemeint und entsprechend mit zwei Fingern auf seine Augen gedeutet habe (UA act. 173). Diese Gestik schilderte er indessen an der Schlusseinvernahme nicht mehr und führte dagegen aus, dass er im Zusammenhang mit dem vergessenen Schminkzeug gesagt habe "die sind auch so schön" oder "die Augen sind auch so schön".