Er sei mit ihr im Auto gesessen und sie habe ihm erzählt, dass sie die Schminksachen holen müsse. Er habe ihr gesagt, dass ihre Freundin sie nächste Woche in die Schule bringen könne. Da habe sie ihn traurig angeschaut und er habe gesagt "E._____, die sind auch so schön" oder "die Augen sind auch so schön". Es sei nicht um die Brüste gegangen. Er habe nicht noch zu der Freundin fahren wollen (UA act. 367). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12. November 2021 verwies der Beschuldigte auf seine früheren Aussagen. Er sei unschuldig. Ihm werde etwas angelastet, was er nicht gemacht habe (GA act. 139 f.).