An der Schlusseinvernahme vom 19. November 2018 gab der Beschuldigte an, dass er nie jemandem zwischen die Beine oder an die Brüste gefasst habe. Falls das mit dem Auto angesprochen werde, als er die Geschädigte abgeholt habe. Er habe sie abgeholt und sie habe noch ihre Schminksachen bei der Freundin holen wollen. Er habe sie an der Schulter gestreichelt und gesagt, sie könne die Schminksachen am Montag holen. Dann hätten sie sich normal weiterunterhalten (UA act. 365 f.). Es stimme nicht, dass er der Geschädigten gesagt habe, er habe ihre Brüste gern. Er sei mit ihr im Auto gesessen und sie habe ihm erzählt, dass sie die Schminksachen holen müsse.