Er habe ihr gesagt, es sei zu spät, sie solle ihr das am Montag in die Schule bringen. Sie sei irgendwie traurig gewesen, habe ihn angesehen und er habe ihr über den Arm und die Schultern gestrichen und gesagt "mir gefallen die zwei auch so" (UA act. 173 und 180) und habe mit der Hand eine Bewegung zu seinem Gesicht und mit zwei Fingern zu den Augen gemacht. Er habe damit die Augen gemeint. Zuvor, als er über den Arm gestrichen habe, habe die Geschädigte gesagt, dass sie das nicht möge, worauf er sofort seine Hand weggenommen und die beschriebene Aussage und Bewegung gemacht habe. Er habe damit gemeint, dass ihm ihre Augen auch ohne Schminke gefallen würden. Irgendwie so.