Die Mutter gab zudem an, dass die Geschädigte sich verändert habe und sie schliesslich die Schwester gefragt habe, was passiert sei (UA act. 246). Es war schliesslich die Schwester, welche über ein Jahr nach den geschilderten Vorfällen am 2. April 2017 Anzeige erstattete, da ihr Mobiltelefon aus dem damals noch gemeinsam mit dem Beschuldigten bewohnten Haus entwendet worden sei, auf welchem sich die Aufnahme eines Gesprächs mit dem Beschuldigten befinde, bei welchem dieser (zumindest ihrer Ansicht nach) ein Geständnis ablege (UA act. 13).