147 f.). Dies stimmt mit den Aussagen von F._____ überein, welche angab, dass die Geschädigte ihr erst Ende Februar / Anfang März 2016 von den Vorfällen berichtet habe. Sie habe ihr geraten, es der Mutter, der Schwester oder der Polizei zu erzählen und habe ihr auch Hilfsangebote für Jugendliche geschickt. Die Geschädigte habe aber zunächst nichts unternehmen wollen, da sie Angst gehabt habe, dass die Mutter Probleme bekommen könnte, wegen des Hauses und des Autos, dass es zur Trennung kommen könnte und dass sie alles verlieren könnten. Erst etwa einen Monat später habe die Geschädigte es ihrer Mutter und Schwester erzählt (UA act. 261).