259 und 261). Es ist damit festzuhalten, dass die Geschädigte konstant gegenüber verschiedenen Personen vom Vorfall in der Küche und vom Vorfall im Auto berichtete. Das Argument des Beschuldigten, dass die Geschädigte die Vorfälle anlässlich der von Juni bis August 2017 durchgeführten Psychotherapie nicht erwähnt habe, trifft nicht zu, zumal im Therapiebericht vom 20. September 2019 als Grund für die Therapie die Belastung durch sexuellen Übergriff genannt wird.