Die Aussagen der Geschädigten stehen im Einklang mit den anlässlich eines Gesprächs mit dem Beschuldigten und ihrer Mutter gegenüber dem Beschuldigten erhobenen Vorwürfen. Das Gespräch wurde aufgezeichnet, wovon der Beschuldigte Kenntnis hatte (Gesprächszusammenfassung UA act. 116 ff.). Die Geschädigte warf dem Beschuldigten auch hier vor, dass - 18 -