Auf der Videobefragung ist ersichtlich, wie sie einzelne Handlungen des Beschuldigten und Interaktionen mit Handbewegungen unterstrich bzw. andeutete. Sie gab wörtliche Dialoge sowie eigene Überlegungen, Gedanken und Gefühle während der Vorfälle wieder (z.B. UA act. 146: Sie habe sich gefragt, was sie jetzt wieder falsch gemacht habe; UA act. 147: Es habe sie überrascht, dass er gesagt habe, sie solle sich wegen der Verspätung keine Sorgen machen; Sie habe einfach so getan, als müsse sie das Handy aus der Tasche nehmen, um darauf zu schauen; Sie sei nahe an einem Zusammenbruch gestanden). Zudem nannte sie auch ungewöhnliche Einzelheiten (z.B. UA act.