2.4. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verwies in ihrer Berufungsantwort auf die vorinstanzlichen Erwägungen. 3. 3.1. Zunächst ist festzuhalten, dass einzig die in Ziff. 3d (Vorfall im Dezember 2015 / Januar 2016 in der Küche) und Ziff. 4 (Vorfall vom 16. Januar 2016 während Autofahrt von V._____ nach S._____) der Anklageschrift - 13 -