Die einzige plausible Schlussfolgerung sei, dass sie mit F._____ alleine den Abend habe Revue passieren lassen wollen. Sie habe sich aber nicht durchsetzen können. Was in ihr vorgegangen sei, könne sich jeder ausmalen, wenn er an seine Pubertät zurückdenke. Schliesslich sei die erwartete Litanei des Vaters erfolgt, dass F._____ kein Umgang sei für die Geschädigte. Es sei anzunehmen, dass ein Wort dem anderen gefolgt und dabei Zeit verflossen sei. Das Gespräch habe wohl auf dem Parkplatz stattgefunden, da man sich ja zuerst über das Ziel der Fahrt habe einigen müssen.