Der Mutter seien erst durch die ältere Tochter die Augen geöffnet worden. Eigene Wahrnehmungen habe sie keine gehabt. Die Aussage, dass sie danach den Beschuldigten nicht mehr ertragen und fortan auf dem Dachboden geschlafen habe, stehe im Widerspruch zu den Aussagen der Tochter, welche angegeben habe, dass die Mutter sich am Schnarchen des Beschuldigten gestört habe. Hierfür spreche auch, dass sie trotz allem Anfang 2017 mit dem Beschuldigten in die Ferien gefahren sei. Auch der Bruder habe nichts zu den Vorfällen beifügen können, bevor ihm nicht alles erklärt worden sei. Den Vorfall in der Küche habe er insofern bestätigt, als dass der Beschuldigte der Geschädigten einen Klaps auf den