Es sei anzunehmen, dass sich die Geschädigte für das Auseinanderbrechen der Familie die Schuld gebe. Diese Optik sei bei der Würdigung der Aussagen der Geschädigten völlig ausser Acht gelassen worden. Die Aussagen der Familienmitglieder seien widersprüchlich. Die Geschädigte habe die Übergriffe in der zweimonatigen Therapie nicht erwähnt. Dies deute zweifellos auf ihr Dilemma hin und man komme nicht umhin zu - 11 -