Am 16. Januar 2016 habe der Beschuldigte der Geschädigten während der Autofahrt von V._____ nach S._____ die Hand auf das Knie gelegt und ihr zwischen die Beine gefasst. Als sie ihn gefragt habe, weshalb er seine Hand immer auf ihr Knie lege, habe er ihr auf einmal an die Brüste gefasst, fest zugedrückt und gesagt, dass er ihre beiden Brüste möge. Die Geschädigte habe ihn aufgefordert, die Hand wegzunehmen und diese schliesslich wegziehen können, worauf der Beschuldigte erneut versucht habe, an ihre Brüste zu fassen. Als die Geschädigte erneut gesagt habe, er solle die - 10 -