6.4. Die Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten durch Vida Hug, Rechtsanwältin in Aarau, werden im Umfang von Fr. 5'830.– genehmigt. 6.5. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, Vida Hug, Rechtsanwältin in Aarau, Fr. 5'830.– zu überweisen. 6.6. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO)."