4. 4.1. Das Honorar der Vertreterin der Zivil- und Strafklägerin, MLaw Alessandra Strub, Rechtsanwältin in Baden, wird in der Höhe von Fr. 10'924.75 (inkl. Fr. 750.55 MwSt) gerichtlich genehmigt. 4.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin einen Schadenersatz von Fr. 43.–, eine Prozessentschädigung von Fr. 10'924.75 und eine Genugtuung von Fr. 1'200.– zzgl. Zins zu 5% seit 17. Januar 2016 zu bezahlen.