2.6. Am 10. August 2021 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vom 12. November 2021 vorgeladen. 2.7. Mit Eingabe vom 12. Oktober 2021 erhöhte die Geschädigte die am 13. Dezember 2019 beantragte Parteientschädigung auf Fr. 10'924.75 und hielt im Übrigen an den bisherigen Anträgen fest. 2.8. Am 12. November 2021 fand vor dem Bezirksgericht Rheinfelden die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten statt. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hielt mit Ausnahme des Vorwurfs der sexuellen Belästigung, hinsichtlich welchem sie die Einstellung des Verfahrens zufolge Verjährung beantragte, an ihren mit der Anklage gestellten Anträgen fest.